§1
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Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Unterkunft bestellt und schriftlich bestätigt wurde. |
§2
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Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Art der Vertrag abgeschlossen ist.
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§3
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Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast Schadenersatz zu leisten.
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§4
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Der Gast ist verpflichtet bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung, 95% des Preises zu zahlen.
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| §5 |
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Emden.
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Die AGB sind die von der DEHOGA empfolenen AGB fü Hotels und Ferienwohnungen.